Allgemeine Geschäftsbedingungen MTV Melker Tourismus- und Veranstaltungs GmbH
Für die Ausstellung und Verwendung der „MELK CARD“ gelten die nachträglichen Bestimmungen ausdrücklich als vereinbart:
Bei diesem Kartenprogramm handelt es sich um ein karten- und kontentbasiertes Gutschein- und Kundenbindungsprogramm. Der Programmbetreiber verkauft selbst und über seine Ausgabenstellen elektronische Gutscheine in Form von Plastikkarten. Die erworbenen Gutscheine können bei den am Kartenprogramm teilnehmenden Partnern eingelöst werden. Bei diesem Gutscheinkartensystem handelt es sich nicht um E-Geld im Sinne des E-Geldgesetz 2010. Diese Vereinbarung regelt die Organisation und den Ablauf dieses Kartenprogramms und die Teilnahme des Partners daran.
Mit der ersten Nutzung der „MELK CARD“ erkennen Sie die hier angeführten Bedingungen an.
Projektträger ist die Wels Marketing & Touristik GmbH.
Mit der „MELK CARD“ können Sie bei allen teilnehmenden Partnerbetrieben bezahlen. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Partner finden Sie auf der Homepage der MTV Melker Tourismus- und Veranstaltungs GmbH unter https://melk-card.at/ .
Der aktuelle Kontostand kann jederzeit auf der Homepage unter https://melk-card.at/ unter Eingabe der Kartennummer und des PINS abgerufen werden. Weiters besteht auch die Möglichkeit, das aktuelle Guthaben mittels QR Code abzufragen. Viele Terminals der Partner unterstützen auch die Guthabenabfrage – bitte einfach beim jeweiligen Partner nachfragen, ob dies möglich ist.
Der teilnehmende Partner übermittelt die volle Kaufsumme, welche vom Karteninhaber bezahlt wird, mittels Eingabe über ein von ValueMaster bereitgestelltes Eingabemedium (z.B. POS-Terminals, Webinterface, Smartphone App). Es wird nur die Kaufsumme, keine sonstigen personenbezogenen Infos übermittelt.
Der Partner gestattet dem jeweiligen Karteninhaber das Einlösen des Gutscheins "MELK CARD" bei den in der Partnerbroschüre aufgelisteten Partnern. In Fällen von einem Terminaltausch und/oder eines technischen Fehlers seitens des Partnerbetriebes bzw. des Terminalproviders kann das Einlösen bis zur Freischaltung des neuen Terminals und der Behebung des Fehlers nicht garantiert werden
Die „MELK CARD“ ist nicht in bar ablösbar. Bei Nichtinanspruchnahme der „MELK CARD“ kann kein Ersatz geleistet werden. Ein Verlust der Card wird nicht ersetzt.
Die „MELK CARD“ ist in den teilnehmenden Betrieben einlösbar und unbegrenzt gültig. Restguthaben unter 5 Euro können in der Infostelle Melk bar ausbezahlt werden. Bitte bewahren Sie die „MELK CARD“ sorgfältig auf, sie funktioniert wie eine Kreditkarte mittels Magnetstreifen. Sollte die Karte nicht mehr benötigt werden, z. B. wenn das Guthaben aufgebraucht ist, bitte um Rückgabe in der Infostelle Melk in der Kremsergasse 5, 3390 Melk.
Sollte es innerhalb von 24 Monaten zu keinerlei Bewegungen mehr auf der MELK CARD kommen, somit das bestehende Guthaben weder eingelöst, noch eine Neuaufladung erfolgen und der Restwert des auf der Karte bestehenden Guthabens weniger als EUR 5,00 betragen, wird die Karte zur Vermeidung von Evidenzhaltungskosten still gelegt. Damit wird ein unter EUR 5,00 bestehendes Restguthaben gelöscht, dem Kunden / der Kundin aber das Recht und die Möglichkeit eingeräumt, das gelöschte Restguthaben unter Vorlage der stillgelegten MELK CARD in der Infostelle Melk, Kremserstraße 5, in bar auszahlen zu lassen.
Bei Beschädigung oder technischen Mängeln und NUR bei noch vorhandenem Guthaben wird die MELK CARD gerne in der Infostelle Melk, Kremserstraße 5, gegen eine neue Karte ausgetauscht – das Guthaben wird auf die neue Karte umgebucht.
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die MELK CARD Leistungspartner berechtigt und verpflichtet, die Karte ersatzlos einzubehalten. Bei Missbrauch oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung wird Anzeige erstattet. Der Karteninhaber haftet für missbräuchliche Verwendung der Karte durch Dritte.
9. Haftungsausschluss der MTV Melker Tourismus- und Veranstaltungs GmbH
Die Inhaber der „MELK CARD“ nehmen zur Kenntnis, dass die „MELK CARD“ lediglich als Gutscheinkarte dient. Die Inhaber der „MELK CARD“ verzichten gegenüber der MTV Melker Tourismus- und Veranstaltungs GmbH und ihrer Partnerbetriebe auf jeglichen denkbaren Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzanspruch und zwar unabhängig davon, ob nun dem Leistungsanbieter bei einem Schaden ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Festgehalten wird, dass – sofern es zu einem Haftungsfall kommt – die MTV Melker Tourismus- und Veranstaltungs GmbH und ihre Partnerbetriebe nicht für einen derartigen Schadensfall haften. Ebenso steht den Inhabern der MELK CARD gegenüber der MTV Melker Tourismus- und Veranstaltungs GmbH kein Schadenersatz für den Fall zu, dass allfällige in der Broschüre angeführte Leistungen von den Partnerbetrieben nicht erfüllt werden.
10. Gerichtsstand:
Für sämtliche Streitigkeiten aus der Verwendung der „MELK CARD“ bzw. allfällige Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Melks zuständigen Gerichtes sowie die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechtes vereinbart.
Melk, am 1. September 2024